Sind Sie arbeitssuchend und wünschen eine kostenlose Unterstützung von mir bei der Arbeitssuche?

Mit einem Vermittlungsgutschein des Arbeitsamtes und einem Vermittlungsvertrag

können Sie meine Leistungen:

 

  • Private Arbeitsvermittlung

  • Bewerbungsberatung

kostenlos in Anspruch nehmen.

 

Einzigste Voraussetzung:

Sie müssen min. 8 Wochen Bezüge vom Arbeitsamt erhalten um Anspruch auf den Vermittlungsgutschein zu haben

Ihr Vorteil:

Die Private Arbeitsvermittlung bringt Sie schneller ans Ziel,weil wir den
direkten Kontakt zum Unternehmen haben.
Ihren Vermittlungsgutschein können Sie problemlos bei Ihrem zuständigen

Arbeitsamt anfordern

 

 

Auszug aus § 421 g SGB III

(1) Arbeitnehmer, die Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe haben und nach einer Arbeitslosigkeit von drei Monaten noch nicht vermittelt sind, oder die eine Beschäftigung ausüben, die als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder als Strukturanpassungsmaßnahme nach den sechsten Abschnitts des sechsten Kapitel ( SGB III ) gefördert wird, haben Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Mit dem Vermittlungsgutschein verpflichtet sich das Arbeitsamt,den Vergütungsanspruch eines vom Arbeitnehmer eingeschalteten Vermittlers, der den Arbeitnehmer in eine wöchentliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich vermittelt hat, nach Maßgabe der folgendenBestimmungen zu erfüllen.

(2) Der Vermittlungsgutschein gilt für einen Zeitraum von jeweils drei Monaten

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